Freizeitsport
Viele übliche Freizeitaktivitäten sind grundsätzlich Teil des vorgesehenen Schutzes, sofern die Bedingungen nichts anderes bestimmen.
Wer regelmäßig Sport betreibt oder besondere Hobbys ausübt, sollte die Bedingungen nicht erst nach einem Unfall lesen. Ausschlüsse und Sonderregelungen müssen vorab geprüft werden.
Viele übliche Freizeitaktivitäten sind grundsätzlich Teil des vorgesehenen Schutzes, sofern die Bedingungen nichts anderes bestimmen.
Besondere Sportarten können ausgeschlossen, eingeschränkt oder nur nach gesonderter Vereinbarung versichert sein.
Für Training, Rennstrecke, Motocross und Enduro bestehen häufig besondere Ausschlüsse oder Speziallösungen.
Neue Hobbys oder eine wesentlich intensivere Ausübung sollten bei bestehendem Vertrag geprüft werden.
Wir vergleichen Leistungsstruktur, Ausschlüsse und Schadenregeln – nicht nur die Prämie.
