15-Monatsfrist für dauernde Invalidität
Ist eine solche Frist vereinbart, muss eine mögliche Dauerinvalidität rechtzeitig geltend gemacht und ärztlich begründet werden. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Unfall.
Entscheidung im RIS →Ausgewählte, bereits verifizierte Entscheidungen mit praktischer Einordnung. Sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Vertrags.
Ist eine solche Frist vereinbart, muss eine mögliche Dauerinvalidität rechtzeitig geltend gemacht und ärztlich begründet werden. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Unfall.
Entscheidung im RIS →Dauerinvalidität erfordert eine auf Lebensdauer feststehende Beeinträchtigung oder eine ärztlich ausreichend wahrscheinliche lebenslange Prognose. Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt ist wichtig.
Entscheidung im RIS →Die Bedingungen unterscheiden zwischen zeitlich begrenzter und lebenslanger Beeinträchtigung. Für Kapital- oder Rentenleistungen ist die Dauerprognose zentral.
Entscheidung im RIS →Ein abweichender Invaliditätsgrad wird nur berücksichtigt, wenn die Neubemessung innerhalb der vertraglichen Frist verlangt wird. Fristenmanagement ist daher Teil der Schadenbegleitung.
Entscheidung im RIS →Der OGH prüfte bei einem Kletterereignis, ob Gesundheitsschaden und äußeres Ereignis den bedingungsgemäßen Unfallbegriff erfüllen. Nicht jede plötzlich bemerkte Beschwerde ist automatisch ein versicherter Unfall.
Entscheidung im RIS →Bei vereinbartem Taggeld ist entscheidend, an welchem Beruf oder welcher Beschäftigung die vollständige Arbeitsunfähigkeit gemessen wird. Der genaue Wortlaut der Bedingungen ist maßgeblich.
Entscheidung im RIS →